8. Abendsymposium 2018

"Erbschaftsteuerreform 2016"


Ab dem 01.01.2016 gilt im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens ein  neuer Kapitalisierungsfaktor. Auf Erwerbe für die die Steuer nach dem 30.06.2016 entsteht, ist das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung durch das Gesetz zur Anpassung des  Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 anzuwenden. Die Finanzverwaltungen aller Bundesländer bis auf Bayern, haben dazu ihre Auffassung in den koordinierten Ländererlassen vom 22.06.2017 dargelegt. Der Freistaat Bayern hat seine abweichende Anwendung in der Verfügung vom 14.11.2017 festgehalten.

Einfacher sind die neuen Regelungen sicherlich nicht geworden. Wir möchten mir Ihnen darüber diskutieren, wie Unternehmer, Gesellschafter, Nachfolger und Berater, vor dem Hintergrund der äußerst komplizierten Rechtslage Nachfolgeregelungen angehen sollten. Hierzu lud zentUma zum 8. zentUma-Abendsymposium am Mittwoch, 7.2.2018 an die Universität Mannheim ein.


Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher, Mitherausgeber und Coautor eines bedeutenden Kommentares des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, skizzierte die aktuellen Entwicklungen in einem einführenden Referat.

Die Diskussion wurde von Prof. Dr. Ralph Landsittel, Vorstand zentUma, geleitet.

Im Anschluss wurde die Diskussion bei einem kleinen Umtrunk und Imbiss fortgesetzt. Das Abendsymposium wurde freundlicherweise von der Kanzlei Caemmerer Lenz - Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - aus Karlsruhe unterstützt.

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